Unsere Leistungen

Wir bieten dir eine gute und solide Ausbildung für den PKW, für die Motorradklassen sowie für die LKW Klassen zu fairen Konditionen an. Die Berufserfahrung unserer freundlichen Mitarbeiter macht das Lernen besonders einfach und unterstützt dich auf dem Weg zum Führerschein.

Bei der Vorbereitung stehen wir dir zur Seite und beantworten gerne alle offenen Fragen. Lass dich nicht drängen oder unter Druck setzen! Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen musst du keine Angst vor den Prüfungen haben.

Wir beraten dich gerne direkt in unserer Fahrschule oder telefonisch unter: 0176 – 5 88 55 88 9

Führerscheinklassen

Klasse AM

Die kleinste Zweiradklasse AM umfasst Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als Tempo 45 und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (cm3). Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen. Drei- und vierrädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW, fallen auch unter die Zweiradklasse.

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Klasse A1

Zur Führerscheinklasse A1 gehören (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Nennleistung von weniger als 11 kW. Seit 2013 darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Ein Beiwagen darf mitgeführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM

Klasse A2

Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einer Nennleistung bis zu 35 kW. Seit 2013 darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1

Klasse A

Die Führerscheinklasse A ist das Schwergewicht der Krafträderklassen und erlaubt das Fahren aller im Handel erhältlichen Krafträder, von Mopeds zu schweren Motorrädern. Im Vergleich zu den kleineren A-Klassen gibt es hier keine Begrenzung in der Hubraumgröße und der Höchstgeschwindigkeit. Fahrer der Führerscheinklasse A müssen 24 Jahre alt sein, mit einer Sonderregel: Besitzt man schon zwei Jahre den Führerschein der Klasse A2, ist auch ein Einstieg ab 20 Jahren möglich.
Außerdem sind in der größten Kraftrad-Klasse auch dreirädrige Fahrzeuge wie Trikes und Quads mit einer Leistung über 15 kW inbegriffen. Das Mindestalter für die leistungsstarken Drei- und Vierräder beträgt 21 Jahre.

Mindestalter: 20,24 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, A1 und A2

Klasse B196

Zur Erweiterung B196 gehören (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Nennleistung von weniger als 11 kW. Ein Beiwagen darf mitgeführt werden.


Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: mindestens 5 Jahre Klasse B

Klasse BF 17

BF17 ist die Führerscheinklasse für Teilnehmer am Programm „Begleitetes Fahren ab 17“. Die Klasse gilt für den Pkw-Führerschein, der bereits ab 17 Jahren gemacht werden kann. Sie dürfen in der Begleitung einer eingetragenen, volljährigen Person am Straßenverkehr teilnehmen.

Mindestalter: 17 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L

Klasse B (Schalter und Automatik)

Die Klasse B ist der klassische Autoführerschein. Sie berechtigt den Besitzer, Kraftfahrzeuge zu fahren, die auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt sind. 

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE steht für den Pkw-Anhängerführerschein. Mit der Klasse darf man Gespann-Kombinationen aus Auto und Anhänger bis zu sieben Tonnen Gesamtgewicht bewegen. Der Anhänger selbst darf maximal 3,5 Tonnen wiegen. 

Mindestalter: 17 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B, BF17

Klasse B96

Die Klasse B96, auch umgangssprachlich „Führerschein für Wohnwagen“ bezeichnet, ist im Grunde keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist lediglich eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Der Besitzer ist berechtigt, ein Zuggesamtgewicht von insgesamt 4.250 Kilogramm zu bewegen. 

Mindestalter: 17 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B, BF17